Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form der Anrede, auch wenn nicht genannt, ist das weibliche Geschlecht selbstverständlich stets ebenfalls gemeint.)

Anmeldung:

Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich per Fax oder Email. Mit der Reservierungsbestätigung erhalten Sie die Rechnung über den Teilnahmebetrag, welche Sie bitte nach Erhalt unter Angabe der Kurs-Nummer und dem Teilnehmernamen auf unser Konto überweisen.

Stornierung:

Kostenloser Rücktritt ist möglich, sofern Sie einen Ersatzteilnehmer benennen, bzw. wenn ein Teilnehmer aus der Warteliste nachrückt. Andernfalls wird bei Rücktritt bis 15 Tage vor Seminarbeginn ein Betrag von EUR 50,00 als Bearbeitungsgebühr einbehalten, bei einem Rücktritt später als 15 Tage vor Seminarbeginn fallen 100 % der Seminargebühr an, jeweils zzgl. MwSt.

 

Kursabsage:

Sollten wir gezwungen sein, den Kurs abzusagen, erhalten Sie die bezahlte Kursgebühr zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Jedes Seminar wird ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt.
Kann ein Gastreferent aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die von Frau Sabine Holzmann nicht zu verantworten sind, seinen Auftrag nicht erfüllen, wird der Termin verschoben, bzw. ein Ersatztermin bestellt.

 

Umbuchungen:

Die Seminartermine können leider nicht umgebucht werden, da es nur diese exklusiven Termine gibt.

 

Teilnahmevoraussetzungen:

Die Veranstaltungen sind keine Therapie. Eine normale psychische und physische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Die Teilnehmer und Trainer versichern, dass sie nicht Anhänger des Gedankengutes von L. Ron Hubbard und nicht Mitglieder der Scientology sind.

 

Änderungen:

Inhaltliche Änderungen, die der Optimierung des Seminars dienen, behalten wir uns vor. Sie werden rechtzeitig vor Seminarbeginn darauf hingewiesen.

 

Haftung:

Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen des Ersatzes von Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt.
Der Veranstalter haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalspflicht“) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Gewährleistung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Wichtig:

Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an. Nebenabreden sind nur gültig, wenn Sie schriftlich getroffen wurden.

Stand: 30. August 2012